Prozeßvollmacht für spanische Gerichte (Poder para Pleitos)
Details- Details
- Kategorie: Rechtsservice Spanien
- Veröffentlicht am Donnerstag, 08. November 2012 19:39
- Geschrieben von Spanienservice
- Zugriffe: 2072
Die Prozessvollmacht ist eine Vollmacht für die Führung eines Prozesses; sie muss in der Regel (auf Verlangen des Gegners) durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden und ermächtigt zu allen Prozesshandlungen, die den Rechtsstreit betreffen (einschl. der Zwangsvollstreckung, der Widerklage und der Wiederaufnahme des Verfahrens. Nur die Befugnis zum Abschluss eines Prozessvergleichs und zur Abgabe der Verzichts- oder Anerkenntniserklärung kann von der Partei ausgeschlossen werden. Die Prozessvollmacht endet durch jederzeit zulässigen Widerruf (bei Anwaltszwang gegenüber Gericht und Gegner aber erst mit Bestellung eines anderen Anwalts), nicht jedoch durch Tod der vertretenen Partei. Eine Sonderform der Prozessvollmacht ist die Terminvollmacht, die nur zur Wahrnehmung eines oder mehrerer Verhandlungstermine erteilt wird. Im Übrigen entspricht der Umfang der Bevollmächtigung der, der Prozessvollmacht, der Terminbevollmächtigte kann deshalb z. B. im Verhandlungstermin einen Prozess vergleich abschließen, wenn die Partei nicht die Vollmacht entsprechend beschränkt hat. Für Prozesse in Spanien ist es daher unabdingbar eine Prozessvollmacht (PODER PARA PLEITOS) in zwei Sprachen ausstellen zu lassen, wenn Sie als Bevollmächtigter in Deutschland sitzen und ihr Anwalt sie in Spanien vertreten soll. In Zusammenarbeit mit unseren spanischen und deutschen Kooperationspartnern stellt der Rechtsservice Spanien Prozessvollmachten, für alle Gerichtsinstanzen, und in den benötigten Sprachen aus. Die Beurkundung dieser Vollmachten finden an dem Ort statt, wo Sie als Mandant wohnhaft sind. Hier geht es zum Onlinantrag: Prozeßvollmacht für spanische Gerichte (Poder para Pleitos)