Grundbuchauszug Spanienservice
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- Kategorie: Rechtsservice Spanien
- Veröffentlicht am Donnerstag, 08. November 2012 13:40
- Geschrieben von Spanienservice
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Das spanische Grundbuchamt ist ein öffentlich zugängliches Register. Ein jeder kann Einblick nehmen. Der Nachbar, die Geschäftspartner, Personen mit Interesse etc. Jedoch wird die Gesetzeslage immer wieder in rechtwidriger Weise ausgenutzt. Die Praxis zeigt, dass die Eintragung ins Grundbuchamt seitens des Käufers unterlassen wurde. Die Gründe sind oft Verschleierung von Hinweisen auf das durchgeführte Rechtsgeschäft und um Steuern und Gebühren einzusparen. Auskünfte beim spanischen Grundbuchamt Um Kenntnis über den Inhalt eines spanischen Grundbuchsauszuges zu erlangen, kann das Grundbuchamt auf zwei Arten Auskunft erteilen: Die einfache Abfrage (Nota Simple), die lediglich einen informativen Charakter hat. Historische detaillierte Abfrage (Certificación Registral literal), sie dient als beweiskräftiger Nachweis über den genauen Inhaltes und wird vom Grundbuchrichter unterschrieben. Hier können Sie bequem einen Grundbuchauszug für Ihre Spanienimmobilie online bestellen. Wir werden uns umgehend nach Eingang Ihrer Anfrage, mit Ihnen in Verbindung setzen.
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